Wie und Wer verordnet?
Wie?
Eine logopädische Therapie kann von Allgemeinmedizinern, HNO- Ärzten, Kinderärzten, Neurologen, Kieferorthopäden, Phoniatern und Pädaudiologen sowie vom SPZ per Rezept verordnet werden. Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Therapie in voller Höhe.
Wer?
Patienten, über dem 18. Lebensjahr, müssen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung (derzeit 10% des Honorars plus 10 Euro Rezeptgebühr pro Rezept) selbst leisten. Bei einer Zuzahlungsbefreiung entfällt diese.